Strukturierter 72-Stunden-Ablauf bei Datenpannen nach revDSG Art. 24 (EDÖB-Meldung, Betroffenen-Info, Dokumentation). TRIGGER sofort bei Verdacht auf Datenpanne.
72-Stunden-Uhr startet ab Kenntnis — jede Minute zählt.
Verletzung der Datensicherheit, die zu Verlust, Löschung, Vernichtung, unberechtigtem Zugriff oder unberechtigter Bekanntgabe von Personendaten führt — unabhängig von Absicht oder Fahrlässigkeit.
Meldung an EDÖB (via Online-Formular) wenn hohes Risiko:
Nicht meldepflichtig: geringes Risiko (aber intern dokumentieren).
Art. 24 Abs. 2 revDSG: Information wenn zum Schutz der Betroffenen erforderlich oder wenn EDÖB es verlangt.
dms://compliance/incidents/{yyyy-mm-dd}-{id}/:
timeline.md (exakte Zeiten)analysis.mdedoeb-meldung.pdf (falls)betroffene-info.pdf (falls)rca.mdevidence/ (Logs, Screenshots — nicht veränderbar)