Bearbeitet Auskunftsbegehren betroffener Personen nach revDSG Art. 25 (was weiss die Firma über mich, wem wurde weitergegeben, Herkunft, Zweck). Frist 30 Tage. TRIGGER bei Eingang eines Begehrens per Mail/Brief/Portal.
Gesetzeskonforme, vollständige, termingerechte Auskunft — ohne Daten Dritter preiszugeben, ohne Geschäftsgeheimnisse zu verletzen.
Betroffene haben Recht auf Auskunft über:
Ab Eingang des Begehrens. Bei berechtigten Gründen verlängerbar auf 3 Monate, Betroffene sind zu informieren.
Alle Systeme durchsuchen — vollständig:
Strukturierte Auskunft mit Zwischenüberschriften:
1. Stammdaten
2. Vertragsdaten
3. Zahlungshistorie
4. Korrespondenz (mit Datumsliste, Auszüge)
5. Weitergabe: an wen, wann, welche Daten
6. Bonitätsdaten
7. Herkunft der Daten
8. Automatisierte Entscheide: ja/nein (Beispiel: CRIF-Score)
dms://compliance/requests/{yyyy-mm-dd}-{id}/:
begehren.pdfidentitaetsnachweis.pdfsuche-log.md (welche Systeme wann durchsucht)auskunft.pdf (das Dokument an Betroffene)redaktions-notiz.md (was warum geschwärzt)zustell-nachweis.pdf